Nachhaltigkeit gewinnt in der Immobilienbranche zunehmend an Bedeutung. CSRD, ESG und die EU-Taxonomie-Verordnung (EUTAX) sind wichtige Konzepte und Verordnungen, die nachhaltiges Wirtschaften fördern. Aber was genau bedeuten diese Begriffe eigentlich und wie beeinflussen sie die Zukunft der Immobilienbranche? Wir verraten’s dir in diesem geistreichen Blogbeitrag!

Was bedeuten CSRD, ESG und die EU-Taxonomie-Verordnung?

Unternehmen und Investoren werden heute zunehmend dazu aufgerufen, ihre (nicht-) finanziellen Aktivitäten im Einklang mit Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG) zu gestalten. Das hat zu einer Reihe von Gesetzen geführt, wie der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), den ESG-Kriterien und der EU-Taxonomie-Verordnung. Ganz schön viel – und was bedeutet das jetzt alles?

CSRD – Mehr Transparenz für nicht-finanzielle Aktivitäten

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine neue Verordnung der Europäischen Union, die die Offenlegung von nicht-finanziellen Informationen durch Firmen verbessern soll – damit ist alles gemeint, was sie freiwillig und ohne finanzielle Motivation für die Nachhaltigkeit ihres Unternehmens tun. Welche Unternehmen davon betroffen sind, hängt von einigen Kriterien ab.

Sie baut auf der bestehenden Non-Financial Reporting Directive (NFRD) auf und erweitert ihren Anwendungsbereich auf ein breites Spektrum an Unternehmen. Die CSRD fordert eine umfassendere Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte, um die Transparenz und Vergleichbarkeit der nicht-finanziellen Leistung von Unternehmen zu erhöhen. Das hilft Investoren und anderen Interessensgruppen, Unternehmen im Hinblick auf deren Nachhaltigkeit zu bewerten und dahingehend die richtigen Entscheidungen zu treffen.

ESG-Kriterien und nachhaltiges Investieren

ESG steht für Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) und ist ein umfassendes Konzept zur Beurteilung von Unternehmen, was deren Nachhaltigkeit betrifft. ESG-Kriterien sind also ein wichtiges Instrument, um nachhaltiges Handeln sowohl auf Unternehmens- wie auf Investorenseite zu fördern.

Unternehmen können ESG-Elemente in ihrer Geschäftsstrategie berücksichtigen und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um langfristigen Erfolg und Nachhaltigkeit zu gewährleisten.

Investoren berücksichtigen ESG-Kriterien insbesonders, um Risiken zu minimieren, die entstehen können, wenn sie in Unternehmen investieren, welche die Anforderungen der ESG-Kriterien nicht erfüllen. So zB Reputationsrisiken oder finanzielle Risiken. Außerdem dürfen viele, wie beispielsweise Fonds, gar nicht in Unternehmen investieren, wenn bestimmte Kriterien nicht erfüllt sind.

Investieren sie in Firmen, die sich nicht oder nicht ausreichend mit ESG-Themen auseinandersetzen und diese erfüllen, können Investoren ihrem eigenen Ruf schaden. Sie können als unverantwortlich eingestuft werden, da sie scheinbar nicht auf langfristige Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Auswirkungen achten. Investoren schaden nicht nur ihrem Ruf, sondern verstoßen gegen das Gesetz, wenn sie unter dem Begriff ESG in Firmen investieren, welche die Kriterien der Verordnungen nicht erfüllen. Dadurch können obendrein unerwartete Kosten auf sie zukommen, wie beispielsweise Regulierungskosten oder Kosten aus Rechtsstreitigkeiten.

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EU-Taxonomie-Verordnung – Klassifizierung von nachhaltigen wirtschaftlichen Aktivitäten

Auch die EU-Taxonomie (EUTAX) soll Nachhaltigkeit in Unternehmen unterstützen. Es handelt sich dabei um ein wegweisendes Klassifizierungssystem für nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten. Die Verordnung hat das übergeordnete Ziel, die Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 wesentlich zu erleichtern, indem sie Greenwashing verhindert und Kapitalströme in Richtung nachhaltiger Investitionen lenkt.

Die Taxonomie-Verordnung wurde erlassen, um Standards für nachhaltige Investitionen festzulegen, also zu bestimmen, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch gelten können. Dies ermöglicht es Unternehmen und Investoren, gezielt auf nachhaltige Projekte zu setzen und eine kohärente ökologische Transformation der Wirtschaft zu fördern. Ganz praktisch eigentlich.

Welche Kriterien im Sinne der Taxonomie erfüllt werden müssen, wird dabei von 6 Umweltzielen bestimmt:

  • Klimaschutz
  • Klimawandelanpassung
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • Übergang zur Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Als nachhaltig gilt eine Wirtschaftstätigkeit, wenn sie einen grundlegenden Beitrag zu mindestens einem der Ziele leistet und kein anderes Ziel verletzt. Außerdem muss sie soziale Mindestkriterien erfüllen und technischen Bewertungskriterien entsprechen.

Die EU-Taxonomie integriert dabei auch ESG-Aspekte. Dabei fördert sie die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen, indem ESG-relevante Daten künftig verpflichtend veröffentlicht werden müssen.

Personen planen nachhaltige Immobilien unter Berücksichtigung von EU Taxonomie, ESG und CSRD

CSRD, ESG und EU-Taxonomie-Verordnung: Unterschiede und Zusammenhänge

Alle für mehr Nachhaltigkeit. Obwohl CSRD, ESG und EU-Taxonomie (EUTAX) alle im Kontext der Nachhaltigkeit in der Immobilienbranche relevant sind, unterscheiden sie sich aber auch in einigen Punkten. Die CSRD konzentriert sich auf die Offenlegung nicht-finanzieller Informationen durch Unternehmen. ESG-Kriterien und die EU-Taxonomie-Verordnung zielen auf wirtschaftliche Aktivitäten und Investitionen ab.
Hierbei ist ESG ein umfassenderes Konzept, das die Kriterien für die Bewertung der Nachhaltigkeitsbemühungen von Unternehmen darstellt. Die EU-Taxonomie-Verordnung ergänzt ESG, indem sie einheitliche Standards für nachhaltige Investitionen schafft und Investoren bei der Identifizierung von umweltfreundlichen Investitionsmöglichkeiten unterstützt. Laut der EUTAX müssen ESG-relevante Daten künftig verpflichtend offengelegt werden.

Das Ziel von CSRD und ESG ist es, die Transparenz zu erhöhen und die Nachhaltigkeitsleistungen von Unternehmen zu verbessern. Die EU-Taxonomie-Verordnung hilft dabei, einheitliche Standards für nachhaltige Investitionen zu schaffen und Greenwashing zu verhindern.

Auch wenn sie alle unterschiedlich aufgebaut sind, verfolgen die Initiativen alle dasselbe Ziel – sie wollen zur Erreichung der EU-Klimaziele beitragen.

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Die Bedeutung von Nachhaltigkeitsinitiativen für die Immobilienbranche

Die CSRD, ESG-Kriterien und die EU-Taxonomie-Verordnung haben bedeutende Auswirkungen auf das Handeln von Unternehmen und Investoren in der Immobilienbranche, welche vor der Herausforderung stehen, nachhaltige und verantwortungsvolle Praktiken umzusetzen, um den zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden.

Immobilienunternehmen können durch eine verbesserte Offenlegung nicht-finanzieller Informationen gemäß CSRD das Vertrauen von Investoren und Kunden gewinnen, indem sie ihre Nachhaltigkeitsleistung transparent darstellen.

ESG-Kriterien helfen Investoren, diejenigen Unternehmen zu identifizieren, die soziale und ökologische Verantwortung übernehmen und auf langfristiges Wachstum setzen.

Die EUTAX bietet einen klaren Rahmen für die Identifizierung nachhaltiger Immobilienprojekte und Investitionen. Dies ermöglicht es der Branche, sich auf ökologische und soziale Nachhaltigkeit zu fokussieren und zur Realisierung der EU-Klimaziele beizutragen.

CSRD, ESG-Kriterien und die EU-Taxonomie-Verordnung spielen also eine entscheidende Rolle für die zukünftige Entwicklung der Immobilienbranche. Mit ihrer Umsetzung können Unternehmen und Investoren ihre Nachhaltigkeitsziele erreichen und einen positiven Beitrag zu Gesellschaft und Umwelt leisten.

Lies auch: ESG-Reporting – wer muss was wann berichten?

Und was jetzt?

Die immer größer werdende Wichtigkeit von Nachhaltigkeit und Transparenz in der Immobilienbranche hat zu vielen gesetzlichen Neuregelungen geführt. CSRD, ESG-Kriterien und die EU-Taxonomie-Verordnung sind wichtige Instrumente, um (nicht-)finanzielle Bemühungen von Unternehmen offenzulegen, nachhaltiges Investieren zu unterstützen und umweltfreundliche Aktivitäten zu klassifizieren sowie zu bewerten.

Durch die Einhaltung der Verordnungen und die Umsetzung nachhaltiger Praktiken können Unternehmen ein vertrauensvolles Image aufbauen, nachhaltig wachsen und einen wertvollen Beitrag zur Umwelt und Gesellschaft leisten. Viele Gründe also, um künftig auf Nachhaltigkeit zu setzen.

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