Die ersten Schneeflocken klopfen an unsere Türen und Themen wie Schneeräumung und Salzstreuung schleichen sich wieder auf die Tagesordnung. Der Winter macht auch vor Österreich keinen Halt. Die kalte Jahreszeit bedeutet nicht nur funkelnden Schnee, lange Abende vor dem Kamin und sportliche Winterurlaube, sondern bringt auch Herausforderungen mit sich. Denn so schön der Schnee auch ist – wird er zu viel, muss er geräumt werden.
Aber was muss bei der Schneeräumung und Salzstreuung alles beachtet werden und wer ist eigentlich dafür verantwortlich? Wir haben uns das mit puck, dem Guten Geist im Haus, einmal genauer angesehen und geben dir in diesem Blogbeitrag die Antworten auf deine Fragen.
Schneeräumungs-Gesetz in Österreich: Wann und wo muss geräumt und gestreut werden?
Nach dem österreichischen Schneeräumungs-Gesetz müssen Straßen und Gehwege inklusive der dazugehörigen Stiegenanlagen in der Zeit von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr aper, also frei von Schnee, sein. Dabei müssen in einem Bereich von drei Metern vor der Grundstücksgrenze mindestens zwei Drittel der Gehfläche schneefrei sein. Der Wegrand kann dabei als Ablagerungsort für den zur Seite geschaufelten Schnee verwendet werden. Ist es immer noch rutschig, muss auch gestreut werden.
Was aber, wenn es vor der Türe keinen Gehsteig gibt? Dann musst du am Straßenrand einen Streifen von einem Meter Breite freischaufeln und angemessen bestreuen. Damit schaffst du den Fußgängern einen sicheren und schneefreien Gehweg – leider kann nicht jeder so elegant über Schnee und Eis schweben, wie unser puck.
Besondere Vorsicht gilt bei anhaltendem, starkem Schneefall. Hier solltest du unbedingt darauf achten, mehrmals täglich zu räumen, um die Wege in der gesetzlich festgelegten Zeit frei zu halten und ein gefahrenfreies Begehen zu ermöglichen. Neben dem übermäßigen Schnee müssen bei der Schneeräumung außerdem auch Schneewechten und Eiszapfen vom Dach beseitigt werden. Denn auch wenn diese vielen Gebäuden ein traumhaftes Berghütten-Feeling verleihen, soll niemand durch plötzlich herunterfallende Schneemassen oder Eisbrocken verletzt werden.
Falls erforderlich, kannst du gefährliche Straßenstellen auch absperren oder entsprechend kennzeichnen, indem du beispielsweise einen Warnhinweis oder auffällige Lichter anbringst. Aber auch hier heißt es „Achtung!“, da solche Maßnahmen natürlich keine ordnungsgemäße Schneeräumung ersetzen.
Salz oder Splitt?
Die Frage ist gut, aber nicht ganz einfach. Grundsätzlich gilt: Sowohl beim Einsatz von Salz, als auch von Splitt sollte nicht übertrieben, sondern nur so viel verwendet werden, wie tatsächlich nötig ist. Vor allem Salz sollte mit Bedacht eingesetzt werden, da es im Übermaß gefährlich für die Pflanzenwelt, Gewässer und besonders für Tierpfoten ist – die Armen sollen sich am Salz ja nicht wundlaufen! Beim Streuen muss mindestens zehn Meter Abstand von umliegenden Grünflächen gehalten werden, um diese nicht zu beschädigen – die wenigen Pflanzen, die zu dieser kalten Jahreszeit wachsen und etwas grün in den weißen – oder grauen – Winter bringen, müssen ohnehin schon stark genug sein.
Streusplitt hingegen ist zwar weniger schädlich für die Umwelt, sollte aber ebenfalls nur in Maßen verwendet werden, da der dadurch verursachte Staub die Luftqualität beeinträchtigen kann. Außerdem muss überschüssiger Splitt – sollte er nicht mehr erforderlich sein – stets von der zuständigen Person entfernt werden (ein bloßes Wegkehren ist nicht erlaubt).
Die Antwort auf die Frage „Salz oder Splitt streuen?“ lautet also: Greife am besten zu feinkörnigem Streumittel und verwende Salz nur bei niedrigen Temperaturen – aber alles in Maßen.
Schneeräumung und Streuung: Wer ist verantwortlich?
Für die Schneeräumung und Salzstreuung auf den umliegenden Gehsteigen sind die Eigentümer der angrenzenden Liegenschaften zuständig. Diese Verantwortung kann unter Absprache aber auch an Dritte wie z. B. Hausverwalter, Mieter oder andere Anbieter übertragen werden. Dabei reicht allerdings keine mündliche Vereinbarung oder ein Aushang im Vorraum des Gebäudes. Wichtig: Die Einigung muss schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterschrieben werden. Das für die Schneeräumung notwendige Material muss immer von den Grundeigentümern bereitgestellt werden.
Zusätzlich zur schriftlichen Vereinbarung muss unbedingt ein Reinigungsplan aufgestellt werden, um auch alle Aufgaben klar zu verteilen – und wer kann dir dabei besser helfen als der gute puck? Denn als Hausverwalter kannst du so einen Plan ganz einfach über das digitale Infoboard veröffentlichen und allen Bewohnern zugänglich machen. Überblick mit nur einem Klick!
Eine Ausnahme gibt es aber: Eigentümer, beziehungsweise mit der Räumung beauftragte Dritte sind nur im Nahbereich – also auf Gehwehwegen oder Straßenrändern – räum- und streupflichtig. Das Räumen der Fahrbahnen liegt bei den jeweiligen Straßenerhaltern.
Wer haftet?
Sollte der auszuführenden Schneeräum- und Streupflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen werden, haftet die dafür zuständige Person oder Firma. Ein Grundeigentümer haftet nur dann, wenn er einen untauglichen Vertragspartner mit seinen Verpflichtungen der Schneeräumung betraut hat. Vertrauen ist gut, aber Kontrolle ist besser. Denn Strafe zahlen tut ja keiner gerne.
puck organisiert nicht nur die Schneeräumung
Weiter oben haben wir das Können unseres Guten Geistes ja schon erwähnt. Denn über das digitale Infoboard kannst du deinen Schneeräumungsplan ganz einfach mit allen Hausbewohnern teilen und diese stets auf dem Laufenden halten. Aber puck unterstützt dich nicht nur in Sachen Schneeräumung, sondern auch bei der täglichen Kommunikation mit deinen Bewohnern, beim Dokumentenmanagement sowie mit vielen weiteren wertvollen Features.
Bei Fragen kannst du uns gerne jederzeit eine Nachricht schicken oder dir in einem unserer Webinare einen Überblick über pucks Lösungen verschaffen. Wir freuen uns, von dir zu hören!